Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis

In der Mitgliederversammlung in Berlin 1998 und im Heft 76 der DMG-Mitteilungen (1999, S. 48 - 50) wurden die Mitglieder der DMG über einen Maß-nahmenkatalog der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dessen Hinter-gründe informiert, mit dem die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis sicher-gestellt werden soll. Von diesen Maßnahmen sind auch die wissenschaftlichen Gesellschaften betroffen.
Im Mitteilungsheft wurde ein Vorschlag für eine Änderung der DMG-Satzung publiziert; die Mitglieder wurden aufgefordert, konkret Änderungsvorschläge oder ggf. einen unabhängigen Text bis zum 20. 2. 1999 einzureichen. Da solche Vorschläge nicht eingingen, hat sich der Vorstand der DMG auf seiner Sitzung am 26. und 27. 2. in Bad Honnef nochmals mit dem publizierten Textvorschlag befaßt und legt nunmehr der Mitgliederversammlung zur Abstimmung den fol-genden Text zur Aufnahme in die Satzung der DMG als Absatz 2 des §1 vor:

Die Deutsche Mineralogische Gesellschaft verpflichtet ihre Mitglieder, die grund-legenden Werte und Normen wissenschaftlicher Arbeit zu pflegen, im Handeln zu verwirklichen, für sie einzustehen und sie zu vermitteln, nach den Regeln des wissenschaftlichen Kenntnisstandes zu arbeiten, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren und Interessenkonflikte offenzulegen. Mitglieder, die gegen diese gute wissenschaftliche Praxis verstoßen, handeln den Interessen der Deutschen Mineralogischen Gesellschaft entgegen.

Friedrich Seifert, Vorsitzender