Freundes- und Förderkreis für den Paul-Ramdohr-Preis
Liebe DMG-Mitglieder,

auch in diesem Jahr fiel es der Preiskommission für den Paul-Ramdohr-Preis sehr schwer, aus dem Kreis der Nachwuchswissenschaftler und Bewerber für den Ramdohr-Preis den oder die besten auszuwählen. Wir haben uns daher entschlossen, ausnahmsweise drei Kandidaten mit einem Paul-Ramdohr-Preis zu je € 1.000 auszuzeichnen; die offizielle Preisverleihung findet anläßlich der nächsten DMG-Tagung in Bochum statt.
Nach der Eröffnungssitzung der DMG-Tagung 2002 in Hamburg und der Verleihung des Ramdohr-Preises an Claudia Speiser und Jens Paquin wurde ich von mehreren Kolleginnen und Kollegen angesprochen, die dem Förderkreis beitreten möchten. Ihrem Wunsch nach einer ausführlichen Information über den Förder- und Freundeskreis bzw. über die Paul-Ramdohr-Stiftung komme ich hiermit sehr gerne nach:
Bei der Gründung des Freundes- und Förderkreises für den Paul-Ramdohr-Preis in den Jahren 1993/94 wurde mit der Deutschen Mineralogischen Gesellschaft eine enge Kooperation vereinbart. Es sollte keine eigene rechtsfähige Stiftung, sondern eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der DMG mit einer dauerhaften Zweckbindung eingerichtet werden (siehe Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentare, 56. Auflage, Vorbemerkung 6 zu §§ 80 ff. BGB). Im Gegensatz zu rechtsfähigen Stiftungen sind unselbständige Stiftungen nach Paragraph 80 BGB nicht rechtsfähig, d.h. sie haben zwar ein dem Stiftungszweck gewidmetes Stiftungsvermögen, aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger des Stiftungsvermögens ist ein Treuhänder, in unserem Falle die DMG, die als gemeinnützig anerkannter Verein das Stiftungsvermögen verwaltet und den Preis verleiht. Für die Gründung einer unselbständigen Stiftung ist keine staatliche Genehmigung erforderlich.
Die Deutsche Mineralogische Gesellschaft ist somit “Träger der unselbständigen Paul-Ramdohr-Stiftung”. Rechtlich bedeutet dies nur die “fiduziarische”, d.h. treuhänderische Stellung der DMG. Dies ist dadurch formell zum Ausdruck gebracht, daß die Statuten für den Paul-Ramdohr-Preis nicht unmittelbar in die DMG-Satzung aufgenommen, sondern ihrer Satzung als Anlage beigefügt wurden. Die “Gründer” des Förderkreises und der damalige engere DMG-Vorstand (Gerd Müller, Günther Friedrich, Horst Saalfeld und Herbert Kroll) gingen davon aus, daß der Förderkreis durch den Vorsitzenden des Kuratoriums für den Paul-Ramdohr-Preis in der Preiskommission vertreten sein solle, in der auch der jeweilige Tagungsleiter sowie der Vorsitzende und Stellvertretende Vorsitzende der DMG mitwirken.
Der Vorsitzende des Kuratoriums wird aus dem Kreis des dreiköpfigen Kuratoriums gewählt, dessen Mitglieder aus den Reihen des Förderkreises vorgeschlagen und durch den DMG-Vorsitzenden für die Dauer von jeweils drei Jahren berufen werden.
Nach 6-jähriger Amtszeit haben die bisherigen Kuratoriumsmitglieder Franz Goerlich, Rolfroderich Nemitz und Günther Friedrich Anfang 2002 ihre Tätigkeit beendet. Auf Vorschlag des Förderkreises hat Walter Maresch die neuen Kuratoriumsmitglieder berufen: Ahmed El Goresy, Peter Herzig sowie Franz Michael Meyer, der anschließend zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde.
Wir sind sehr froh, daß in den letzten Jahren die zunehmende Bedeutung von Stiftungen auch von staatlicher Seite gesehen und anerkannt wird. Für neue Mitglieder unseres Föderkreises ist es wichtig zu wissen, daß Spenden auch in Zukunft steuerlich begünstigt sind und die DMG befugt ist, diese Spenden zur Aufstockung des Stiftungskapitals zu verwenden. Dieses wird getrennt vom normalen DMG-Vermögen aufgeführt und verwaltet. Aufgrund der in 2002 erfolgten Zustiftungen beträgt das Stiftungskapital inzwischen etwa € 50.000, die jährlichen Erträge liegen über € 2.000.
Nach der Übernahme des Schatzmeisteramtes am 1.1.2002 hat sich Hans-Adolf Seck mit dem Leiter der Abteilung Körperschaften bei der Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Abt. Köln getroffen und die Auskunft erhalten, daß die DMG ihr zweckgebundenes Geldvermögen aufstocken kann, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: (a) es muß ein Spendenaufruf vorliegen, der den Spendenzweck exakt definiert, (b) jeder Spendenbetrag muß den Bezug zum Spendenaufruf erkennen lassen, und (c) die Zinserträge des Fonds müssen in der Regel zeitnah, d.h. im Jahr der Zuweisung, streng zweckgebundene Verwendung finden. - Diese Bedingungen waren und sind auch in Zukunft im Falle des Ramdohr-Fonds voll erfüllt (siehe Anlage: “Spendenaufruf” und “Beitrittserklärung” aus 2001). Dieses Formular kann herausgetrennt, vergrößert und auch in Zukunft verwendet werden.
Bei der Einrichtung des Paul-Ramdohr-Preises gingen wir davon aus, daß die Zusammenarbeit zwischen Förderkreis als Stifter und DMG als gewählter Rechtsträger langfristig gesichert ist. Die 1994 bekundete Vereinbarung ist vertraglich durch die DMG-Satzung und die beigefügten Statuten geregelt (Beschluß der DMG-Mitgliederversammlung vom 19. September 1994). In den Statuten ist in §§ 5 und 6 ausdrücklich von “Zweck der Stiftung”, “Stiftungskapital”, “ungeschmälerter Erhaltung des Stiftungsvermögens” und “langfristigem Bestand des Paul-Ramdohr-Preises” die Rede. Somit basiert die Einrichtung der “unselbständigen, nichtrechtsfähigen Paul-Ramdohr-Stiftung” auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Rechtsträger (DMG) und dem Stifter (Förderkreis).
Wir sind sehr froh, daß die während der Heidelberger DMG-Tagung 2000 - im Zusammenhang mit der geplanten Statutenänderung für den Paul-Ramdohr-Preis - aufgetretenen Probleme nun beseitigt sind. Der DMG-Vorstand und die Mitglieder des Förderkreises blicken mit Stolz auf ein nahezu zehnjähriges Bestehen des Ramdohr-Fonds zurück. Weitere Informationen über den Paul-Ramdohr-Preis und die Stiftung sowie über die bisherigen Preisträger finden Sie auf den Web-Seiten der DMG oder des Aachener Mineralogischen Instituts (dieser beigefügt ist eine Laudatio für Paul Ramdohr aus Anlaß seines 100. Geburtstages, den wir 1989 in Aachen feierten).
Bei der Klärung der juristischen Fragen zum Stiftungsrecht erhielt ich tatkräftige Unterstützung durch Frau Rechtsanwältin Birgit Ufermann, Justitiariat des Deutschen Hochschulverbandes, Frau Rechtsanwältin Evelin Manteuffel, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Herrn Richter a.D. Konrad Scherzer sowie durch meinen Aachener Fakultätskollegen Walter Frenz. Ihnen allen ein herzliches Dankeschön! Danken möchte ich auch Franz Goerlich und Rolfroderich Nemitz für die ausgezeichnete und freundschaftliche Zusammenarbeit in der Gründungs- und Anfangsphase der Stiftung sowie allen Freunden, die durch ihre bisherigen Spenden dazu beigetragen haben, die Paul-Ramdohr-Stiftung ins Leben zu rufen und den Preis zu schaffen - eine Leistung, die sich wahrlich sehen lassen kann. Wir sind davon überzeugt, daß der Ramdohr-Preis auch in Zukunft attraktiv bleiben wird und für den wissenschaftlichen Nachwuchs Ansporn bedeutet.

Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glückauf
Ihr Günther Friedrich
Aachen, im November 2002