Anträge zu Reisebeihilfen für junge Forscher, die sich aktiv an Tagungen im Ausland beteiligen

Der Vorstand der DMG hat in seiner Sitzung vom September in Bochum beschlossen, an Diplomanden, Doktoranden und junge Postdoktoranden auf Antrag Reisestipendien zur Teilnahme an ausländischen Tagungen zu vergeben. Als Entscheidungsgremium für die Genehmigung dieser Stipendien fungieren die Vorsitzenden der vier Sektionen. Der Umfang des Programms soll im Jahr etwa 5-10 Stipendien von je ca. 1000 € betragen, hängt aber von der jeweiligen finanziellen Situation der DMG ab.

Anträge können jederzeit an einen der vier Sektionsvorsitzenden (VSV) gerichtet werden. Die VSV treffen sich zweimal im Jahr anläßlich der Vorstandssitzung im Februar in Bad Honnef und der Herbstsitzung während der DMG-Tagung. An diesen zwei Terminen wird über die Förderung entschieden. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Einreichung ist zwei Wochen vor der Sitzung. Der erste Termin ist daher der 30. 1. 2004. Zukünftige Termine werden dann jeweils in der Homepage der DMG – www.dmg-home.de - bekannt gegeben. Der Antrag sollte möglichst in der Planungsphase einer Konferenzteilnahme gestellt werden, damit die Antragsteller über die Finanzierung einer möglichen Teilnahme so früh wie möglich informiert werden können.

Die Antragsteller sollen zum Zeitpunkt der Konferenz nicht älter als 33 Jahre sein und müssen Mitglieder der DMG sein. Sie sollten sich bemühen, auch aus anderen Quellen finanzielle Unterstützung zu bekommen. Die Stipendien sind vor allem für Flugkosten und Tagungsgebühren gedacht. In besonderen Fällen kann auch ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten gewährt werden. Bei mehr Anträgen als Stipendien entscheiden (a) vorherige Förderungen, (b) Qualifikation der antragstellenden Person, (c) Wichtigkeit der Konferenz, (d) Qualität des Vorhabens, (e) bei gleicher Qualität auch der Anteil der Bewerber in einer jeweiligen Sektion im Verhältnis zu dem Mitgliederstand der Sektion.

Der Antrag ist formlos, kann per e-mail eingereicht werden und soll folgende Informationen enthalten:

  1. Name, Adresse und Sektionsmitgliedschaft der beantragenden Person
  2. Art der Konferenz
  3. Termine und Fristen der Konferenz
  4. Abstract (mit Angabe ob Vortrag oder Posterpräsentation) oder äquivalente Beschreibung des Beitrags. Im zweiten Fall muss das Abstract nachgeliefert werden.
  5. Koautoren; Bedingung ist Erstautorenschaft des Antragstellers
  6. Kurzer CV und Publikationsliste
  7. Name, E-mail und Tel.-Nr. des Betreuers (nicht unbedingt erforderlich)
  8. Erklärung, dass außerdem Finanzmittel aus anderen Quellen (z.B. DFG) nicht oder in welcher Höhe zur Verfügung stehen
  9. Voraussichtliche Kosten (Reise mit Kostenvoranschlag, Teilnahmegebühren, plus €50.- / Tag)
  10. Kontonummer und BLZ.

Das Geld wird ausbezahlt, wenn das Abstract eingereicht und akzeptiert ist. Mit Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat, einen kurzen allgemeinverständlichen Beitrag über die besuchte Tagung für das GMIT zu schreiben. Nach der Reise sind die Belege (Reisekosten, Tagungsbeitrag) nachzureichen.


Liste der DMG-Sektionen und ihrer Vorsitzenden:


Herbert Palme
Vorsitzender der DMG