Deutsche Mineralogische Gesellschaft

Willkommen auf der Webseite der Deutschen Mineralogischen Gesellschaft e.V. (DMG)

Reisebeihilfe

Aus Mitteln ihres Unterstützungsfonds fördert die DMG ihren wissenschaftlichen Nachwuchs bei der Teilnahme an Tagungen und Fortbildungskursen.

Studentische Mitglieder können Reisebeihilfen zu Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen der Sektionen und Arbeitskreise der DMG erhalten. Bitte richten Sie Ihre Anfragen an den jeweiligen Sektionsleiter*innen. Die Reisebeihilfen betragen in der Regel 100 € und werden während der jeweiligen Veranstaltung ausgezahlt. 

Studentische Mitglieder erhalten Reisebeihilfen zur Teilnahme an den Doktorandenkursen im DMG-Kursprogramm. Bitte machen Sie Ihre Unterstützung direkt bei dem lokalen Kursveranstalter geltend. 

Studentische Mitglieder erhalten Reisebeihilfen zur Teilnahme an der DMG-Jahrestagung, sofern sie dort ein Poster oder einen Vortrag als Erstautor*in präsentieren. Die Reisebeihilfen betragen in der Regel 100 € und werden vom Tagungsbüro ausgezahlt (siehe auch nebenstehendes Formular). Bei Gemeinschaftstagungen kann die Zuschusshöhe abweichen.

Außerdem können jüngere Wissenschaftler*innen der DMG (Doktoranden, Post-Docs) Reisebeihilfen in Höhe von maximal 1.000 € zur Präsentation ihrer Forschungsergebnisse auf renommierten internationalen Kongressen beantragen. Zuschussanträge für Reisen im Zeitraum März bis August sollen in der Regel bis zum 1. Februar eines Kalenderjahres gestellt werden, Anträge für den Zeitraum September bis Februar (Folgejahr) bis zum 1. August.

Anträge bitte mit einem Empfehlungsschreiben des Betreuers / der Betreuerin der Arbeit (in dem auch auf Möglichkeiten der Alternativ- bzw. Co-Finanzierung z.B. über den DAAD eingegangen wird) an den Vorsitzenden der DMG unter Vorlage von Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis, vorgesehenem Abstract und Kostenplan richten. Sollte der Beitrag nicht angenommen werden oder die Reise aus einem anderen Grund abgesagt werden, muss die Reisebeihilfe zurück erstattet werden. Die Reisebeihilfe kann als Vorschuss ausgezahlt werden; nach Abschluss der Reise bitten wir um eine formlose Abrechnung und Zusendung des Tagungsbeitrags.

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